ARAG Sportlehrerversicherung
Sicherheit im dslv
Die Versicherung kostet zur Zeit 35,90 € im Jahr.
Die Broschüre mit dem Antrag erhalten Sie kostenlos bei der
Geschäftsstelle des
DSLV.
Sicherheit im Sportunterricht, beim Training und im Wettkampf für den Sportlehrer durch den DSLV-Spezial-Versicherungsschutz
Jeder Sportlehrer ist heute beim Erteilen von Sportunterricht, bei seiner Fortbildung,
beim Training und im Wettkampf gefährdet. Das gilt auch bei Gemeinschaftsfahrten
sowie bei der Leitung oder Beaufsichtigung von Schüler- und Klassenreisen.
Die DSLV-Spezialversicherung bietet einen vielfältigen Versicherungsschutz
für den in Schule, Hochschule, Verein oder Verband sowie freiberuflich
tätigen Sportlehrer.
Insbesondere ist der so genannte 'Schlüsselverlust' mitversichert. Es
handelt sich dabei um die Versicherung für das Abhandenkommen von Sportstättenschlüsseln,
welche zunehmend den Sportlehrern übertragen werden.
Sofort nach Einzahlung des Jahresbeitrages ist der Versicherungsschutz gewährleistet
für:
- Unfälle, die der Sportlehrer selbst erleidet,
- berechtigte Ansprüche, die von geschädigten Dritten gegen den Sportlehrer erhoben werden,
- die Abwehr unberechtigter Ansprüche, sowie
- die Durchsetzung eigener Ansprüche.
Daher empfiehlt sich für jeden Sportlehrer die DSLV-SpeziaIversicherung.
Der Präsident
Prof. Dr. Udo Hanke
Wer ist Sportlehrer?
Sportlehrer ist, wer eine staatliche oder staatlich anerkannte Prüfung
oder eine vom DSLV anerkannte Verbandsprüfung abgelegt hat und damit berechtigt
ist, Unterricht im Sport oder in einem seiner Fachgebiete, z.B. Eislauf, Tauchen,
Gymnastik oder Fitness zu erteilen.
Sportlehrer ist auch, wer als Lehrer von der zuständigen Aufsichtsbehörde
nach entsprechender Ausbildung die Genehmigung erhalten hat, Unterricht im
Sport oder in einem seiner Fachgebiete zu erteilen.
Darüber hinaus können in Ausbildung befindliche Personen, z.B. Sportstudenten,
Fachsportlehrer-Anwärter, soweit sie Mitglieder des Verbandes sind, die
DSLV-Leistungen erhalten.
Mitglieder des Deutschen Sportlehrerverbandes (DSLV) in folgenden Landes- und Fachsportlehrerverbänden:
LANDESVERBÄNDE:
Baden-Württemberg, Niedersachsen, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Berlin,
Rheinland-Pfalz, Brandenburg, Saar, Bremen, Sachsen, Hamburg, Sachsen-Anhalt,
Hessen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen.
FACHSPORTLEHRERVERBÄNDE:
Akademie der Fechtkunst Deutschlands e.V., Berufsverband staatlich geprüfter
Gymnastiklehrer/innen, Deutscher Verband der Eislauflehrer und -trainer e.V.,
Verband Deutscher Tauchlehrer e.V., Deutsche Fitnesslehrer-Vereinigung e.V.,
Deutscher Wellenreit Verband e.V.
Beschreibung des Versicherungsschutzes
Genaue Beschreibungen sowie weitere Inhalte erhalten Sie bei den Versicherungs-Vertragsgesellschaften
des DSLV.
1. Sportlehrer-Haftpflichtversicherung
Wenn durch Ihr Verschulden, und zwar auch bei Verletzung der von Ihnen übernommenen
Aufsichtspflicht, andere geschädigt wurden, leistet die Versicherung an
Ihrer Stelle Schadenersatz, z.B. für beschädigte Kleidung, Arzt-
und Krankenhauskosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall. Die Deckungssummen
betragen je Schadenfall:
für Personenschäden und/oder Sachschäden pauschal € 2.600.000,-
für Vermögensschäden € 6.000,-
im Versicherungsjahr höchstens € 20.000,-
Darüber hinaus erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf die gesetzliche
Haftpflicht der versicherten Personen aus dem Abhandenkommen und der Beschädigung
von Sportstättenschlüsseln bis zu einer Deckungssumme von € 1.300,-
je Schadenfall, bei einer Selbstbeteiligung von 10%, mindestens € 50,-.
2. Sportlehrer-Unfallversicherung
Wenn Sie persönlich einen Unfall erlitten haben, werden gezahlt:
Im Todesfall € 5.000,-
Im Invaliditätsfall € 26.000,-
progressiv bis zur Höchstleistung von € 104.000,-
Übergangsentschädigung € 2.000,-
Krankenhaustagegeld ab 1.Tag . € 10,-
Bergungskosten bis € 2.000,-
Im Todes- oder Invaliditätsfall werden Ansprüche aus anderen Versicherungsverträgen
nicht angerechnet.
Bei Teilinvalidität wird eine Entschädigung nur dann gezahlt, wenn
der festgestellte Invaliditätsgrad 20% und mehr beträgt, von 20%-25%
erfolgt die Leistung nach der Feststellung, von 26%-50% wird der 25% übersteigende
Satz zweifach entschädigt, von 51%-74% wird der 50% übersteigende
Satz dreifach entschädigt. Ab einem Invaliditätsgrad von 75% wird
bereits die Höchstsumme von € 104.000,- gezahlt.
3. Sportlehrer-Rechtsschutzversicherung
Die Versicherung zahlt für Sie die Kosten für Rechtsanwälte,
Gerichte, Zeugen und Sachverständige bei der Durchsetzung eigener Schadenersatzansprüche
und für die Strafverteidigung bis zu € 52.000,- in jedem Versicherungsfall
bei freier Wahl Ihres Rechtsanwaltes. Ausgeschlossen sind jedoch Fälle,
die mit dem Lenken oder Halten von Kraftfahrzeugen zusammenhängen.
Wichtige Hinweise
Die Mitgliedschaft mit Versicherung verlängert sich um 1 Jahr, wenn
sie nicht schriftlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten
gekündigt wird. Der Versicherungsschutz beginnt am Tage nach Zahlung des
Beitrages - 0.00 Uhr. Schadenfälle sind innerhalb von 14 Tagen zu melden
(Todesfälle telegrafisch innerhalb 48 Stunden) an das
Versicherungsbüro des DSLV, ARAG Platz 1, 40472 Düsseldorf Tel.:
(0211) 963-3714 oder 963-3716.
Versicherungsschutz besteht bei der Erteilung von Sportunterricht, bei der
unmittelbaren Ausübung jeglicher Sportart, auch Training und Wettkampf.
Versicherungsschutz besteht auch außerhalb des Wohnorts und im Ausland
sowie anlässlich von Gemeinschaftsfahrten zum Zwecke der Sportausübung
bzw. Erteilung von Sportunterricht und bei der Leitung oder Beaufsichtigung
von im Rahmen des Sportunterrichts stattfindenden Schüler- oder Klassenreisen
sowie Schulausflügen und damit verbundenen Aufenthalten.
Mitversichert ist das Skilaufen und der Skiunterricht jeweils im Rahmen des
allgemeinen Sportunterrichts.
Es besteht kein Versicherungsschutz beim Bobfahren, Rennrodeln, Klettern und
bei Luftfahrten sowie bei Haftpflichtansprüchen wegen Schäden am
Eigentum der Schule oder Dienststelle.
Im Versicherungsfall können die Ansprüche aus den Versicherungsverträgen
von den versicherten Personen gegen den Versicherer selbständig geltend
gemacht werden.
Vertragsgesellschaften des DSLV:
ARAG Allgemeine Versicherungs-AG
ARAG Platz 1,40472 Düsseldorf
ARAG Allg. Rechtsschutz-Versicherungs-AG
ARAG Platz 1,40472 Düsseldorf