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Zur aktuellen Diskussion um den Sportunterricht in der Grundschule
16.12.2008
Zur aktuellen Diskussion um den Sportunterricht in der Grundschule
Prof.
Dr. Udo Hanke
Präsident
des DSLV-Bundesverbands
Auf der Tagung der
Kultusministerkonferenz wurden am 16.10.2008 in Saarbrücken nicht nur die
Studienfachprofile für die Sekundarstufe I und II ausgiebig diskutiert und als
„Empfehlungen“ für die Bundesländer verabschiedet, sondern auch ländergemeinsame
inhaltliche Anforderungen für die Lehrämter an Grundschulen festgelegt.
Letztere Festlegung hat
zwischenzeitlich eine heftige Gegenreaktion durch den DOSB, die Deutsche
Vereinigung für Sportwissenschaft (dvs) sowie durch den Leiter der Sektion
Sportpädagogik in der dvs hervorgerufen.
Diese öffentlichen
Reaktionen veranlassten den DSLV-Präsidenten dazu, in direkten Gesprächen mit
dem Leiter der Kommission Sport der KMK, Staatssekretär Jungkamp (Potsdam), sowie
dem Vorsitzenden der KMK - Arbeitsgruppe „Inhaltliche Anforderungen an das
Lehramtsstudium“, Prof. Dr. Saterdag (Regierungsbeauftragter des Landes
Rheinland-Pfalz für die Reform der Lehrerbildung) ausführliche Gespräche zu
führen mit dem Ziel, den tatsächlichen Sachverhalt aus erster Hand zu erfahren
und klarzustellen.
Diese Gespräche führten
dazu, dass Prof. Dr. Saterdag nach Rücksprache mit Herrn Jungkamp und in
Absprache mit dem DSLV-Präsidenten am 12.12.2008 eine schriftliche Erläuterung
zu den Fachprofilen „Grundschulbildung und Sport“ verfasste, die im vollen
Wortlaut nachfolgend angefügt ist.
Wichtigster Kernpunkt
dieser Erläuterungen ist die Aussage, dass die, für alle Grundschulpädagogik -
Studierenden vorgesehene Einführung einer Verbindung der Fächer Kunst, Musik
und Bewegung im Bereich „Ästhetische Bildung“ keinerlei Einfluss auf die
Ausbildung von Fachlehrern (z.B. in Deutsch, Mathematik oder Sport) für den
Grundschulbereich hat und deshalb der reguläre Sportunterricht mit den durch
die jeweiligen Bundesländer festgelegten Stundenvolumina von dieser Regelung
nicht tangiert ist.
Offiziell verlautete auch,
dass durch diese KMK-Empfehlungen eine Verbesserung eintritt, weil nun jeder
Grundschullehrer/jede Grundschullehrerin sich im Rahmen der B. Ed. bzw. M. Ed.
Ausbildung nun zumindest rudimentär mit Bewegungserziehung befassen muss, wobei
die Semesterwochenstunden bzw. Credit Points von Bundesland zu Bundesland
weiterhin variieren. Damit wird der Ansatz einer „Bewegten Schule“ nun fester
Bestandteil der universitären Ausbildung von Grundschulpädagogen, also von
„Nicht-Fachlehrern Sport“, bei gleichzeitigem Fortbestand der Ausbildung zum Grundschul-Sportlehrer.
Auch eine Gefährdung für den Fortbestand der dritten Sportstunde kann nicht
gesehen werden. Mit Blick auf die Daten im „Zweiten Deutschen Kinder- und
Jugendsportbericht hat sich die Sportministerkonferenz am 8.12.2008 in
Warnemünde für eine Ausweitung der Sport- und Bewegungsangebote in Grund- und
Vorschulen durch qualifiziertes Fachpersonal ausgesprochen und einer Reduktion
auf nur zwei Wochenstunden Sportunterricht eine eindeutige Absage erteilt.
Nachfolgend die
Erläuterungen von Prof. Dr. Saterdag vom 12.12.2008:
Prof.
Dr. Hermann Saterdag 12.12.2008
Der Regierungsbeauftragte
für die Reform
der Lehrerinnen- und
Lehrerbildung
Kultusministerkonferenz:
Ländergemeinsame inhaltliche Anforderungen im
Lehramtsstudium
Erläuterungen zu den Fachprofilen
Grundschulbildung und Sport
Die
Kultusministerkonferenz hat in ihrem Beschluss zu ländergemeinsamen
inhaltlichen Anforderungen im Lehramtsstudium vom 16.10.2008 in Saarbrücken
auch Anforderungen für die Lehrämter an Grundschulen gesetzt.
Diese enthalten das
Studienfachprofil Grundschulbildung1, das als integratives Fachkonzept über die
verschiedenen Bereiche primarstufenbezogener Inhalte angelegt ist. Die mit
diesem Studienfach angestrebten Kompetenzen und Inhalte sind als
Mindestanforderungen für das Studium der im Grundschullehramt jeweils
relevanten Studienbereiche zu verstehen. Wie für alle Fachprofile gilt auch für
Grundschulbildung, dass die Länder und die Universitäten innerhalb des jeweils
definierten Rahmens selbst Schwerpunkte und Differenzierungen, aber auch
zusätzliche Anforderungen festlegen können.
Das Fachprofil
Grundschulbildung zielt darauf, dass ganzheitliches Unterrichten, das in den
ersten Klassenstufen oft nicht auf einzelne Fächer aufgegliedert werden kann,
über alle grundschulbezogenen Bereiche hinweg möglich ist, d.h. eine breite
Grundqualifikation der Lehrerinnen und Lehrer voraussetzen muss. Darin
realisiert sich das sog. Klassenlehrerprinzip. Die Verbindung der Bereiche
Kunst, Musik und Bewegung in einem Studienbereich ist gerichtet auf die
spezifisch kindlichen Wahrnehmungs- und Körpererfahrungen und der
ästhetisch-körperlichen Ausdrucksweisen als bildendes Aneignen der kindlichen
Selbst- und Weltsicht und soll produktiv für den Unterrichtsprozess genutzt werden.
Ergänzend zu diesem
ganzheitlichen Ansatz kommt das Fachlehrerprinzip zum Zuge, bei dem einzelne
Fächer von Lehrern/innen mit entsprechendem lehramtsbezogenen Fachstudium (also
z.B. Deutsch, Mathematik, Geographie oder Sport) unterrichtet werden.
Das Studium für das
primarstufenbezogenen Lehramt unterscheidet sich strukturell zwischen einzelnen
Ländern. So umfasst das Studium für das Lehramt an Grundschulen in dem einen
Bundesland das Fach Grundschulbildung sowie zwei weitere Fächer (z.B. Deutsch
und Sport); in anderen Ländern wird Grundschulbildung mit einem Fach (z.B. Sport
oder Mathematik) kombiniert und wiederum in anderen Ländern sind ausgehend vom
Fach Grundschulbildung umfassende Vertiefungen in einzelnen Studienbereichen
mit den Maßgaben eines lehramtsbezogenen Fachstudiums vorgesehen.
Das von der
Kultusministerkonferenz verabschiedete Fachprofil Sport umfasst alle Inhalte, die
das Gegenstandsfeld „Bewegung, Spiel und Sport" für die schulische
Tätigkeit theoretisch fundieren, reflektieren und didaktisch aufbereiten,
grundlegende und vertiefende Bewegungskompetenz vermitteln sowie die
zukünftigen Sportlehrerinnen und -lehrer mit Vermittlungskompetenzen
ausstatten. Studienabsolventinnen und –absolventen verfügen über die
grundlegenden und weiterführenden Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten im
fachwissenschaftlichen und motorischen sowie fachdidaktischen Bereich, die
notwendig sind, um in Verbindung mit dem Vorbereitungsdienst das Schulfach
Sport unterrichten zu können.
1
Mehr oder weniger
gleichbedeutend werden auch die Fachbezeichnungen Grundschulpädagogik oder
primarstufenbezogene
Studienfächer
verwendet.