DSLV - Deutscher Sportlehrer Verband e.V.

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Pressemitteilung des Landesverbandes Baden-Württemberg zum 2. Kinder- und Jugendsportbericht

06.01.2009

Pressemitteilung Deutscher Sportlehrerverband (DSLV) Baden-Württemberg zum 2. Kinder- und Jugendsportbericht

Der 2. Kinder- und Jugendsportbericht, initiiert von der Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung vom 11.11.2008 bestätigt wieder einmal die bekannten Forderungen des DSLV: Seit Jahren setzt sich der DSLV für Verbesserungen im Schulsport und der Sportausbildung aller Lehrkräfte vom Kindergarten bis zur Sekundarstufe II ein. Wissenschaftlich untermauert wurden diese Forderungen nun aktuell von 24 Hochschullehrern: Sportwissenschaftlern, Pädagogen, Sportsoziologen, Sportmedizinern und Ernährungswissenschaftlern. Sie untersuchten die Auswirkungen, die Sport auf die körperliche, sprachliche, soziale und schulische Entwicklung und die gesellschaftliche Integration hat. Der Bericht wurde gestern dem Bundesinnenminister übergeben.

Dieser zweite Bericht  stellt eine Weiterentwicklung des ersten Berichts zum Kinder- und Jugendsport vor fünf Jahren dar, bewegt sich im Vergleich jedoch im selben Rahmen, insbesondere was die grundsätzlichen Erkenntnisse und Forderungen betrifft.

Auch hier gilt: Der Worte sind genug gewechselt – und das schon seit langem –nun lasst uns endlich Taten sehen!

Damit der Bericht nicht nur hochgelobt wird und dann im Bücherregal verschwindet, sondern nachhaltig Wirkung zeitigt, müssen endlich die nachfolgenden Forderungen erfüllt werden:

- mehr Bewegungs- und Sporterziehung in allen Bildungseinrichtungen
- qualifizierte Bewegungserziehung in den Kindergärten
- qualifizierte Ausbildung der Erzieherinnen
- qualifizierte Ausbildung für Sportlehrkräfte in der Grundschule
- mindestens drei Stunden Sportunterricht plus tägliche Bewegungszeit in allen

Schularten – besser noch die tägliche Sportstunde
- qualifizierte Ausbildung der Lehrkräfte für die weiterführenden Schulen
- Sporterziehung an Beruflichen Schulen
- qualifizierte und quantitativ ausreichende Fortbildung
- ausreichende und bedarfsgerechte Sportstätten (v.a. Hallen- und Schwimmbäder)